Gebührenordnung

Förderverein Freibad Weende e.V.

c/o Ursula Stolarski
Maria-Göppert-Weg 15
37077 Göttingen

  1. Der reguläre Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder beträgt 24,00 € pro Jahr.
  2. Der Mitgliedsbeitrag von Ehegatten, Lebenspartnern und Lebensgemeinschaften einschließlich der eigenen Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr beträgt 40,00 € pro Jahr.
  3. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Person, Personenvereinigung u.ä. beträgt 48,00 € pro Jahr.
  4. Der ermäßigte Beitrag beträgt 12,00 € pro Jahr. Dieser ermäßigte Beitrag gilt für
    1. Einzelmitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
    2. auf Antrag (z.B. für Rentner, Studenten sowie Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)).
  1. Personen nach Buchstabe b) müssen den schriftlichen Antrag auf Ermäßigung des Beitrages unter Beifügung einer entsprechenden Bescheinigung für den Ermäßigungsgrund bis zum 31.01. des betreffenden Beitragsjahres stellen. Der Nachweis des Ermäßigungsgrundes ist danach vom Mitglied jährlich bis spätestens 31.01. des jeweiligen Beitragsjahres eigenständig zu erneuern. Liegt nach diesem Tag kein Antrag bzw. aktueller Ermäßigungs-Nachweis vor, kann für das Mitglied in diesem Beitragsjahr keine Ermäßigung berücksichtigt werden.
  1. Soweit Mitglieder nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sind sie verpflichtet die Beiträge jeweils bis spätestens zum 31.3. eines jeden Jahres auf das Konto Förderverein Freibad Weende e.V. bei der Sparkasse Göttingen, IBAN:DE 70 260500010056018260 zu zahlen.
    Soweit aufgrund einer nicht fristgerechten Überweisung der Beiträge bzw. einer nicht eingelösten Lastschrift eine Mahnung eines Mitgliedes notwendig wird, ist dies dem Mitglied mit 5,00 € zzgl. der angefallenen Bankgebühren in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt auch für eine 2. Mahnung.
  1. Tritt ein Mitglied innerhalb eines Jahres in den Verein ein, so entsteht der sich aus dieser Gebührenordnung ergebende Jahresbeitrag. Der Beitrag wird einen Monat nach der Mitteilung des Vorstandes, dass die Aufnahme erfolgt ist, zur Zahlung fällig.
  2. Diese Gebührenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.11.2011 beschlossen.

Hinweis:
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist geregelt in § 5, Abs. 1 und Abs. 2 der Vereinssatzung.